Untreuevorwurf: Gericht lehnt Anklage gegen Wagner ab – Staatsanwaltschaft gibt nicht aufHomberg. Die 5. Strafkammer des Landgerichts Kassel hat es abgelehnt ein Strafverfahren wegen Untreue gegen den Homberger Bürgermeister Martin Wagner zu eröffnen. Die Begründung: Es liege kein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass der Stadt Homberg ein unmittelbarer Schaden entstanden sei. |
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Strafkammer sieht keinen Schaden Nach dem Ermittlungsergebnis habe die Stadt Homberg nicht ernsthaft mit wirtschaftlichen Nachteilen aufgrund des Handelns des von Bürgermeister Wagner zu rechnen. Die Strafkammer sieht auch keinen Vermögensnachteil bei dem Stadtentwicklungsverein Homberg. Die Stadt Homberg müsse nämlich für die dem Stadtentwicklungsverein entstehenden Kosten nach der zwischen der Stadt und dem Verein geschlossenen Leistungs- und Entgeltvereinbarung ohnehin aufkommen. Zuvor hatten sich offensichtlich das Ministerium in Wiesbaden und das Gericht in Kassel in dem seit Dezember 2010 laufenden Verfahren den „Schwarzen Peter“ hin und her geschoben. So habe auf Anfrage der Kammer das Ministerium in einem Schreiben deutlich gemacht, dass das Verwaltungsverfahren über die Fördermittel bis zur Entscheidung des Gerichts zurückgestellt werde. Nach Meinung der Strafkammer könne jedoch eine Vermögensgefährdung nicht konkret angenommen werden, solange das Ministerium nicht die Voraussetzungen für die dort zu treffende Ermessensentscheidung bezüglich einer Rückforderung schaffe. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz. Zweifel an Ermessenspielraum Genau diesen Ermessensspielraum bezweifelt indes die Staatsanwaltschaft, da in dem vorliegenden Bewilligungsbescheid für den Stadtentwicklungsverein klar geregelt sei, dass bei zweckwidriger Verwendung der Gelder, diese zurück zu erstatten sind. Deswegen nun die Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht. Mit einer Entscheidung sei innerhalb weniger Monate zu rechnen, so Dr. Götz Wied, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Kassel. Quelle: Heimatnachrichten |